Strafe für Sühne

Facebook Post vom 15.05.2014

Ich war vor langer, langer Zeit mit Kollegen in Irland in einem Pub. Ein Kollege hatte keinen Ausweis dabei, die Kellnerin verweigerte es, alkoholische Getränke an ihn auszuschenken. Da er alt genug war (Ausweis lag zu Hause), kauften seine Freunde ihm ein alkoholisches Getränk (bei uns ist das ja zulässig, soweit ich weiß, weil damit der "Käufer" die Verantwortung übernimmt). Wir wurden des Lokals verwiesen. Verwundert fragten wir, weshalb. Sie antwortete: Das ist mein Lokal. Wenn ich dreimal erwischt werde, wie ich jemandem ohne Ausweis ein alkoholisches Getränk aushändige ODER ein Minderjähriger auch nur ein alkoholisches Getränk konsumiert, verliere ich meine Lizenz und muss mein Lokal schließen (Gedächtnisprotokoll). Ich frage mich, wie viele österreichische Unternehmer noch Steuern hinterziehen, Mitarbeiter ausnehmen oder Kunden betrügen würden, gäbe es diese Regelung auch bei uns. "Drei Strikes", Ende der Selbstständigkeit. Natürlich klappt das nur, wenn eine entsprechende Steuer- und Abgabenreform miteinhergeht, aber ich finde es überlegenswert.

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